Formulare

Für die Durchführung Ihrer Lohnabrechnungen benötigen wir einige Informationen von Ihnen.

Die Fragebögen werden Ihnen im PDF-Format angeboten.

Sie können diese z. B. mit dem Programm Adobe Reader öffnen, am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken oder als

Blanko-Formular ausdrucken und per Hand ausfüllen.

Das Programm können Sie sich unter www.adobe.de kostenlos herunterladen.

Minijob bis 603 Euro (geringfügige Beschäftigung)

Personalfragebögen für neue Mitarbeiter*innen mit einem Verdienst bis maximal 603 Euro pro Monat 
(= Minijob) und Mitarbeiter*innen, die maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage beschäftigt werden sollen
(= kurzfristig Beschäftigte):

Personalfragebogen Minijob

Falls Ihr/e Minijob-Mitarbeiter/in sich von der Rentenversicherungspflicht befreien möchte, verwenden Sie bitte zusätzlich folgendes Formular:
(Quelle: www.minijob-zentrale.de)

Befreiung Rentenversicherung

Beschäftigung mit mehr als 603 Euro (voll sozialversicherungspflichtig)

Für neue Mitarbeiter*innen mit einem Verdienst von mehr als 603 Euro pro Monat benutzen Sie bitte folgenden Fragebogen:



Personalfragebogen

Erstattung für Entgeltfortzahlung

Betriebe mit bis zu 30 Arbeitnehmern / Arbeitnehmerinnen nehmen am Umlage 1 - Verfahren der Krankenkassen teil und bekommen z. B. bei Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einen Teil Ihrer Aufwendungen von der Krankenkasse erstattet. Viele Krankenkassen bieten hier unterschiedliche Erstattungssätze, welche der Arbeitgeber wählen kann. Dieses Wahlrecht besteht immer bei der erstmaligen Meldung für eine neue Krankenkasse oder immer zum Jahreswechsel bis zur Fälligkeit des Beitragsnachweises Januar.

Am Umlage 2 - Verfahren nehmen alle Betriebe teil. Hierüber werden z. B. Mutterschaftsgeld-Zuschüsse erstattet.
Damit wir die Erstattung für Sie beantragen können, füllen Sie uns bitte folgenden Fragebogen aus:

Entgeltfortzahlung

Aufzeichnungspflichten / Mindestlohn

Ab 2015 sind für alle Minijobber*innen, alle kurzfristig Beschäftigten sowie alle Arbeitnehmer*innen in sofortmeldepflichtigen Branchen (siehe unten) Stundenaufzeichnungen zu führen.

Bitte beachten Sie auch den Mindestlohn. Ab Januar 2026 beträgt dieser 13,90 Euro pro Stunde.

Sofortmeldung

In einigen Branchen muss vor der Beschäftigungsaufnahme eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin eine sogenannte Sofortmeldung erfolgen. Außerdem sind die Mitarbeiter*innen verpflichtet, ihren Personalausweis immer mitzuführen. Folgende Branchen sind davon betroffen:

  1. Baugewerbe
  2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  3. Personenbeförderungsgewerbe
  4. Speditions-, Transport- und das damit verbundene Logistikgewerbe einschließlich der plattformbasierten Lieferdienste
  5. Schaustellergewerbe
  6. Unternehmen der Forstwirtschaft
  7. Gebäudereinigungsgewerbe
  8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  9. Fleischwirtschaft mit Ausnahme des Fleischerhandwerks nach § 2 Absatz 2 Satz 2 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
  10. Prostitutionsgewerbe
  11. Wach- und Sicherheitsgewerbe
  12. Friseur- und Kosmetikgewerbe (ab 2026)


Damit wir für Sie die Sofortmeldung erstellen können, füllen Sie bitte den folgenden Fragebogen aus:

Sofortmeldung